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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Unsere Angebote und Mitteilungen sind vertraulich und ausschließlich für den Empfänger bestimmt und     von diesem vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an  Dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung           begründet eine Schadensersatzpflicht in Höhe des Courtageanspruches bei Verwertung unseres 

    Angebots durch einen Dritten.

2. Angebote gelten als bisher unbekannt nachgewiesen, sofern sie nicht unverzüglich innerhalb von

    3 Tagen nach erhalt schriftlich Einspruch erheben und unter Offenlegung ihrer Informationsquellen das   

    Gegenteil nachweisen.

3. Die Maklergebühr ist auch dann fällig, wenn ein abgeschlossener Vertrag aus Gründen die der Makler           nicht zu vertreten hat, angefochten oder rückabgewickelt wird.

4. Kommt es durch unsere Tätigkeit, Vermittlung oder Nachweis zu einem Vertragsabschluss, ist an uns           eine Coutage zu zahlen. Kommt zwischen den, vom Makler zusammengeführten Interessenten neben           dem Auftragsgeschäft oder statt eines solchen ein anderes Zustande (z.B. Gesellschaftsgründungen,             Erbbaurechtsvertrag, Teilerwerb, Mietvertrag, Pachtvertrag etc.) so hat der Auftraggeber auch hierfür die     Courtage an dem Makler zu zahlen. Insofern gilt ein Maklervertrag als von Anfang an stillschweigen               vereinbart. Dies gilt auch wenn der durch uns nachgewiesene Verkäufer eine andere Kaufgelegenheit           benennt. Die Courtage ist bei Beurkundung bzw. Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. Spätere                       Vertragsauflösung oder Nichteintritt des damit bezweckten Erfolges ist unschädlich.

5. Die Courtage beträgt 3,57 (inkl. MwSt.) vom Kauf/Verkaufspreis.

6. Die Courtage bei Abschluss eines Erbbauertages beträgt 3,57% (inkl. MwSt.) aus dem

    10-Jahres-Erbauzins

7. Die Courtage beträgt bei privater Wohnungsvermietung 2 Monatsmieten zuzüglich 19% MwSt. vom Auftraggeber. Für die Vermittlung von gewerblichen Objekten 3 Monatsmieten zuzüglich 19% MwSt. zu Lasten des Mieters.

8. Bei Bestellung eines Verkaufsrechts beträgt die Courtage 1,19 inkl. MwSt. vom Verkaufswert des  G

     Grundbesitzes.

9. Ein Courtageanspruch entsteht auch, bei Ausübung eines Vorkaufrechts.

10. Sämtliche Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Sie wurden gewissenhaft wiedergeben,            eine Haftung für ihre Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Zwischenverkauf,                            Zwischenvermittlung sowie Irrtum bleiben vorbehalten. Die teilweise Unwirksamkeiten einzelner                  Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen.

11. Gerichtsstand ist Forchheim

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